// Qualifikationen:

  Bauvorlagenberechtigter gem. Art. 20 BaylKaBauG und
   Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 BayBo

  Nachweisberechtigter für Standsicherheit gem. Art. 20 BaylKaBauG und
   Art. 68 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 BayBo

  Als Ihr ausführender Ingenieur

  • bin ich unabhängiger und eigenverantwortlicher Berater des Bauherrn
  • gestalterische und konstruktive Umsetzung individueller Wünsche werden garantiert
  • unabhängige Erstellung von Planung und Baubeschreibung
  • umfassende baubegleitende Qualitätssicherung und Mängelvermeidung
  • Überprüfung des Preis- und Leistungsverhältnis
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