// Qualifikationen:
Bauvorlagenberechtigter gem. Art. 20 BaylKaBauG und Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 BayBo
Nachweisberechtigter für Standsicherheit gem. Art. 20 BaylKaBauG und Art. 68 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 BayBo
Als Ihr ausführender Ingenieur
- bin ich unabhängiger und eigenverantwortlicher Berater des Bauherrn
- gestalterische und konstruktive Umsetzung individueller Wünsche werden garantiert
- unabhängige Erstellung von Planung und Baubeschreibung
- umfassende baubegleitende Qualitätssicherung und Mängelvermeidung
- Überprüfung des Preis- und Leistungsverhältnis
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